Ab dem Stichtag, Dienstag, 9.8.2022, können in Pram wahlberechtigte Personen, die Unterstützungserklärungen für einen Wahlvorschlag zur Bestätigung im Bürger*innen-Service im Gemeindeamt vorlegen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Bundesprädienten am 9.10.2022 müssen der Bundeswahlbehörde spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag, bis 17 Uhr (= Freitag, 2. September 2022, 17 Uhr) vorgelegt werden. Den Wahlvorschlägen sind insgesamt 6.000 Unterstützungserklärungen nach Muster der Anlage 1 und Auslands-Unterstützungserklärungen nach Muster der Anlage 7 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 anzuschließen.
Die Unterstützungserklärung wird nur dann von der Behörde bestätigt, wenn die unterstützungswillige, in Pram wahlberechtigte Person
persönlich erscheint
ihre Identität durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) nachgewiesen hat.
Die Unterstützungserklärung hat nachstehende Angaben zu enthalten:
Vorname und Familienname
Geburtsdatum
Wohnort
Name des zu unterstützenden Wahlwerbers
eigenhändige Unterschrift der Person, die die Unterstützungserklärung abgibt, vor der Behörde oder eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Unterschrift
Für jede Wahl darf für eine Person nur einmal eine Bestätigung entweder auf einer Unterstützungserklärung oder auf einer Auslands-Unterstützungserklärung ausgestellt werden. Die Bestätigungen werden bis längstens Freitag, 2. September 2022, geleistet.
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