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Die Marktgemeinde Pram sucht Dich!

Die Marktgemeinde Pram sucht eine(n) Mitarbeiter(in) im Bereich Schülerbeaufsichtigung und Unterstützung der Reinigung


Von der Marktgemeinde Pram wird gemäß §§ 8 und 9 Oö. GDG 2002 i.d.g.F. der Dienstposten „Facharbeiter/in in vorrangiger Verwendung als Schulwart“ ausgeschrieben. Wir möchten insbesondere weibliche Bewerberinnen mit Erfahrung in den Bereichen Kinderbeaufsichtigung und/oder Reinigung auffordern, sich um diese Position zu bewerben.



Beschäftigungsausmaß: Teilzeit (20-30h) nach Vereinbarung

Dienstbeginn: ehestmöglich

Funktionslaufbahn: GD19.1 mit einem Mindestgehalt von € 2.388,50 bei Vollzeit

Anstellung: 1 Monat Probezeit, dann unbefristet

Rechtsgrundlage: Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002


Arbeitsaufgaben:

· Unterstützung bei der Schüler (innen) Beaufsichtigung

· Unterstützung im Bereich Reinigung, Anschaffung von Reinigungsmittel

· Durchführung der Gartenpflege

· Rasenmähen

· Kleine Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, Durchführung von Reparaturen*

· Überwachung der Gebäudetechnikanlagen*

· Pflege der Außenanlagen und Durchführung von Winterdienstarbeiten*

· Überwachung der Reinigungsarbeiten sowie Anschaffung von Reinigungsmittel*

· Brandschutzbeauftragtentätigkeiten*

· Organisation der Erhaltungsarbeiten durch Fremdfirmen

· Einweisung und Unterstützung von Veranstaltern

· Öffnungs- und Schließdienst der Neuen Mittelschule

*mit Unterstützung des Bauhofes


Dienstzeiten:

nach Vereinbarung mit der Amtsleitung



Bewerber/innen um diesen Dienstposten müssen die für den Gemeindedienst erforderlichen allgemeinen und besonderen Anstellungs­erfordernisse erfüllen.


Besondere Aufnahmevoraussetzungen:


· Bereitschaft zu Mehrleistungen über Anordnung der Vorgesetzten nach notwendigen dienstlichen Erfordernissen, z.B. Winterdienstarbeiten, Grünraumpflege, Schulveranstaltungen, ...

· freundliche Umfangsformen und gutes Auftreten, Teamfähigkeit, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, Flexibilität, Ordnungs- und Reinlichkeitssinn, körperliche Belastbarkeit zum Heben und Tragen schwerer Lasten,

· es ist ein positiver Abschluss in einem handwerklichen Beruf unbedingte Voraussetzung

· Führerschein der Klasse B, erwünscht Klasse C, F (Bewerber erklären sich bereit, den Führerschein Klasse F in einem angemessenen Zeitraum nachzumachen)


Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:


· Gesundheitliche, persönliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.

· Österreichische Staatsbürgerschaft, diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigen Österreich aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR bzw. EU) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern.

· Männliche Bewerber müssen den Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet haben.


Der Urlaub ist während der schulfreien Tage (Ferien usw.) zu verbrauchen.


Das entsprechend belegte Ansuchen ist unter Anschluss eines Lebenslaufes, Lehrabschlussbrief, Zeugnisse, Kopie des Führerscheines bis spätestens Freitag, 16. Juni 2023, 12:00 Uhr beim Marktgemeindeamt Pram oder per e-mail unter matzner@pram.at einzubringen. Nähere Auskünfte erteilt das Marktgemeindeamt Pram.









Die Bürgermeisterin



Katharina Zauner e.h.


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