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Einleitung von Dachwässern

  • matzner
  • 27. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Grundsätzlich sind die Dach- und/oder Regenwässer auf eigenem Grund zur Versickerung zu bringen. Örtliche Bodenverhältnisse können es aber mit sich bringen, dass diese Wässer entweder gar nicht oder nur gering versickern können. Es ist dann eine andere Form der Ableitung dieser Wässer zu finden. 

Für künftige Neubauten in Pram wurde festgelegt (sofern nicht überhaupt ein wasserrechtliches Projekt nach den fachlichen und gesetzlichen Bestimmungen notwendig ist), dass diese Wässer bis auf Widerruf und nur gedrosselt mit 1 l/sec. in die gemeindeeigene Straßenentwässerung eingeleitet werden können. Es ist daher entweder ein Sickerschacht oder eine Zisterne herzustellen und der Überlauf daraus ist gedrosselt mit den 1 l/sec. möglich. Besondere Einzelfälle benötigen auch weiterhin eine eigene Entscheidung.


 
 
 

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