Reisepass und Personalausweis
AUSSTELLUNG AM GEMEINDEAMT - WIR ERSUCHEN UM TERMINVEREINBARUNG!
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Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate. Aber auch bestimmte Gemeinden nehmen Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter, so auch unsere Gemeinde. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person in Pram mit einem Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Nach der Beantragung bei uns auf dem Gemeindeamt, werden alle Anträge an die Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen) zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Ausstellung kann bis zu 3 Wochen dauern, daher ersuchen wir um rechtzeitige Antragstellung.
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WAS MAN FÜR EINEN NEUEN REISEPASS/PERSONALAUSWEIS BRAUCHT:
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Den alten Pass/Personalausweis (falls nicht vorhanden Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde)
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Foto nach Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)
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gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (zB Heiratsurkunde, Verleihungsurkunde Titel,…)
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FÜR MINDERJÄHRIGE ZUSÄTZLICH:
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amtlicher Lichtbildausweis der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters
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bei Namensänderungen entsprechende Urkunden (zB Heiratsurkunde)
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ev. Nachweis über Obsorge
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Bitte beachten:
Kinder müssen bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein!
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GÜLTIGKEIT & KOSTEN
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Reisepass
Alter Kosten Gültigkeit
bis 2 Jahre kostenlos 2 Jahre
2-11 Jahre € 30,00 5 Jahre
ab 12 Jahre € 75,90 10 Jahre
Personalausweis
Alter Kosten Gültigkeit
bis 2 Jahre kostenlos 2 Jahre
2-11 Jahre € 26,30 5 Jahre
12-15 Jahre € 26,30 10 Jahre
ab 16 Jahre € 61,50 10 Jahre
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Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: