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Standesamtliche Trauung außerhalb von Amtsräumen

Aktualisiert: 27. Okt. 2020

Der Wandel im gesellschaftlichen Leben bringt es mit sich, dass standesamtliche Trauungen mehr an Bedeutung für das Brautpaar erhalten haben. Dazu erreichen uns auch Wünsche vom Brautpaar hinsichtlich dem Trauungsort.

In Abstimmung mit dem Gemeindevorstand wurde für künftige standesamtliche Trauungen folgende Regelung getroffen: Neben der auch bisher möglichen Trauungszeit von Montag bis Freitag während der üblichen Arbeitszeit wurde die Trauungszeit an einem Samstag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr verlängert und am Sonntag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr neu geschaffen. 

Neben dem Trauungszimmer im Amtsgebäude ist künftig auch eine Trauung in einem Raum in der Furthmühle möglich (in Abstimmung mit dem Kulturverein). Andere Trauungsorte sind nur nach Abstimmung mit dem Standesbeamten unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Vorgaben des Bundesministeriums für Inneres möglich. Es darf darauf hingewiesen werden, dass Trauungen außerhalb der Arbeitszeit des Marktgemeindeamtes und außerhalb des Amtsgebäudes höhere Kosten mit sich bringen. Diese Kosten sind vom Bundesministerium für Inneres fix vorgegeben und können von uns nicht verändert werden. Diese Kosten können bis zu € 330,-- betragen. 

Wir ersuchen, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Bei Fragen dazu, wenden sie sich bitte an uns



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